- VORÜBERGEHENDER ANTRAGSSTOPP -
Seit dem 7. Juli 2026, 12 Uhr, können vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden. Dies gilt für alle Antragsformen sowie Projektskizzen. Hiervon ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bi- und multilateralen Ausschreibungen.
Bitte reichen Sie einen Antrag nur dann ein, wenn Sie aufgrund der genannten Ausnahmenregelung weiterhin antragsberechtigt sind.
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